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Dönnebrink Partner mbB Rechtsanwälte
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60325 Frankfurt am Main
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Beratungsgebiete

Finanzmarktaufsichtsrecht:

„Fragen der Zulassung von Finanzprodukten zum Kapitalmarkt sowie Fragen der Zulassung der am Absatz beteiligten Finanzdienstleister, Anlagevermittler, Anlageberater und Finanzmakler stehen häufig am Anfang oder am Ende des wirtschaftlichen Erfolgs einer Finanzierung über den Kapitalmarkt.

Wir betreuen seit Jahren dieses Fachgebiet und gewährleisten das Ausbleiben vermeidbarer juristischer Fallstricke, an welchen schon so manches Finanzunternehmen in existenzielle Krisen bis hin zur aufsichtsrechtlichen Anordnung der Unternehmensabwicklung hineingeraten war. Das richtige Aufsetzen von Finanzierungsstrukturen und die rechtzeitige rechtliche Organisation der Absatzkanäle einschließlich der zusammenhängenden gewerberechtlichen Fragestellungen sorgen für ein erfolgreiches und konfliktarmes Arbeitsumfeld.

Neue Finanzprodukte und Fintechs werden ebenso betreut wie traditionelle Unternehmen des produzierenden Gewerbes.“

Finanzierungsstrukturen:

„In Zeiten der zunehmend direkter werdenden Kommunikation von Unternehmen mit Kunden, der Öffentlichkeit und dem Kapitalmarkt gewinnt die Frage der direkten Finanzierung von Unternehmen eine immer größere Bedeutung.

Neue Finanzinstrumente und Techniken etwa aus den Bereichen virtuelle Börsengänge und Kryptowährungen sowie Crowd-Funding verstärken diesen Trend noch.

Wir sind behilflich bei der Wahl eines geeigneten Finanzierungsinstruments und der Umsetzung der erforderlichen juristischen Arbeitsschritte einschließlich etwaiger aufsichtsrechtlicher Genehmigungs- und Prospektierungsverfahren.

Junge Unternehmen aus dem Sektor alternative Finanzierungsformen gehören ebenso zu unseren Mandanten wie alteingesessene mittelständische Unternehmen.

Prozessführung / Litigation:

Seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 2009 gehört die bundesweite, erfolgreiche Prozessführung vor Zivil- und Schiedsgerichten zu einem Schwerpunkt aller unserer Anwälte. In eiligen Fällen sichern wir Ihre Rechte durch einstweilige Verfügungsverfahren oder Vermögensarreste. Nach einem erfolgreichen Verfahrensabschluss schließt sich selbstverständlich auch die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an.

Sind Sie mit einem durch eine andere Kanzlei erzielten Urteil oder Vergleichsabschluss nicht zufrieden? Wir prüfen gerne die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels bzw. die Anfechtbarkeit eines Vergleichs für Sie.

 

Tätigkeitsfelder:

  • Allgemeines Zivil- und Handelsrecht
  • Kapitalanlagerechtliche Streitigkeiten
  • Bankrechtliche Streitigkeiten
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Post-M&A Litigation
  • Insolvenzrechtliche Verfahren

 

Unsere Mandanten:

Neben Privatpersonen betreuen wir hauptsächlich mittelständische Unternehmen und große Konzerne in umfangreichen Vertrags- und Anspruchsverhältnissen. Auch Insolvenzverwalter setzen uns gerne als schnelle Eingreiftruppe zur Durchsetzung ihrer Rechte ein.

Compliance:

„Aufgrund fortschreitender Vernetzung und Internationalisierung von Unternehmensprozessen steigt die Anfälligkeit dieser für Missbrauch seit Jahren. Die Gesetzgebung reagiert hierauf mit ständig zunehmenden Vorgaben und Anforderungen sowie immer gravierenderen wirtschaftlichen Sanktionen. Zugleich wird der Verstoß gegen Anforderungen zur Einhaltung von rechtlichen wie ethischen Standards in Unternehmen immer kritischer durch die Öffentlichkeit begleitet, was gravierende wirtschaftliche Folgen für betroffene Unternehmen nach sich ziehen kann.

Wir beraten Unternehmensvertreter, Geldwäsche- und Datenschutzbeauftragte bei der Einführung sowie Optimierung von Arbeitsprozessen, welche die Einhaltung aktueller Vorgaben auf dem Feld Compliance und Corporate Governance gewährleisten.

Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter betroffener Unternehmen runden unser Angebot in diesem Bereich ab.“

Financial Forensics:

„Wir betreuen Unternehmen bei der Aufdeckung und Verfolgung von Finanzvergehen im eigenen Haus. Etwaige Verstöße von Mitarbeitern, Dienstleistern, Zulieferern oder Organmitgliedern werden aufgeklärt, aufgearbeitet und die Unternehmensleitung bei der juristischen Bewältigung derartiger Vorgänge unterstützt.

Flankierende Maßnahmen wie die Abwicklung des Verkehrs mit Haftpflichtversicherern, die Kommunikation mit Shareholdern und Öffentlichkeitsarbeit durch kooperierende Spezialisten runden das Dienstleistungsangebot in diesem für Unternehmen bedeutenden Umfeld ab.

Möglicherweise durch Korruption oder Betrug entstandene Schäden werden minimiert und Verantwortlichkeiten zur Verbesserung der Transparenz von Geschäftsvorfällen klar aufgearbeitet.

Herr RA Dönnebrink, Fachanawalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, verfügt seit mehr als 15 Jahren über umfangreiche Erfahrungen bei der Erkennung und Behandlung von Finanzdelikten und sonstiger unternehmensrelevanter Vorfälle.“

Einziehungsverfahren:

„Seit der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung bei Finanzdelikten aller Art im Jahr 2017 sehen sich Unternehmen und Einzelpersonen in ungeahntem Ausmaß mit Versuchen zur Abschöpfung vermeintlicher Erträge aus angeblichen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von Seiten der Ermittlungsbehörden konfrontiert.

Diese Nebenfolgen übersteigen häufig die eigentlichen Schäden aus den Delikten um ein Mehrfaches. Betroffen neben den eigentlichen Tätern sind auch unbeteiligte Drittfirmen und Unternehmen, welchen das Verhalten ihrer Organe zugerechnet wird.

Nicht selten werden die vermeintlichen Abschöpfungsansprüche des Staates als neu entdeckte Einkommensquelle in Folge von Maßnahmen der vorläufigen Sicherung wie
dinglicher Vermögensarreste schon in laufenden Ermittlungsverfahren vorgenommen. Sie zeigen hierbei regelmäßig existenzielle Auswirkungen, bevor überhaupt das Vorliegen eines Delikts verbindlich festgestellt ist.

Wir unterstützen Unternehmen und auch Strafverteidiger flankierend durch Fokussierung auf die zivilrechtlichen Nebenfolgen solcher Verfahren durch Beratung, Zuarbeit an Strafverteidiger und die Vertretung in den zivilgerichtlichen Prozessen.

Herr RA Dönnebrink kooperiert in diesem Gebiet seit Jahren mit Wirtschaftsstrafverteidigern in namhaften Wirtschaftsstrafsachen zur bestmöglichen Bündelung von Expertenwissen verschiedener Disziplinen im Dienste der Mandanten.“

Immobilienrecht:

Wir beraten im Bereich des Immobilienrechts sowohl hinsichtlich der Gestaltung und Überprüfung von Grundstückskaufverträgen, beim Kauf/Verkauf von Immobilienobjekten von der Anbietung über die Vertraulichkeitsvereinbarung, due diligence bis hin zum Kaufvertragsabschluss. Auch Fragen der Belastung von Grundstücken, insbesondere zu Kreditsicherungszwecken sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Immobilientransaktionen bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Dabei vertreten wir sowohl Eigenheimnutzer, Kapitalanleger, institutionelle Investoren auf Käufer- wie auf Verkäuferseite.

Gesellschaftsrecht:

Unsere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen, vertreten Gesellschafter und Organe aller Gesellschaftsformen sowohl beratend als auch vor Gericht.

Kreditrecht:

„Als bank- und kapitalmarktrechtlich ausgerichtet Sozietät gehört das Kreditrecht zu den Kerngebieten unserer Tätigkeit. Wir betreuen alle Fragestellungen des Kreditrechts für
Kreditnehmer und Kreditgeber einschließlich der speziellen Frage der vorzeitigen Beendigung laufender Finanzierungen durch Kündigung oder Widerruf sowie der Abwicklung der finanziellen Folgen.

Das Kreditsicherungsrecht einschließlich der Abwicklung von Kreditsicherheiten wie Bürgschaften, Grundschulden, Sicherungsübereignungen oder Forderungsabtretungen stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Die bei der Abwicklung von Sicherungsgütern häufig nachgelagerten Fragestellungen der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit, der Geldwäsche sowie einer etwaigen Vollstreckungsvereitelung oder Gläubigerbegünstigung spielen in solchen Fällen eine immer prominentere Rolle. Wir helfen auch hier dabei bereits im Vorfeld, derartige Themenkomplexe zu adressieren und das Unternehmerhandeln von Beginn an rechtskonform auszurichten und nicht zuletzt auch für eine rechtssichere Verwertung von Sicherungsgütern Sorge zu tragen.“

Versicherungsrecht:

„Im Versicherungsrecht vertritt unsere Kanzlei vorwiegend Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände in Fragestellungen der Haftungsvermeidung und des Haftpflichtrechts. Die zunehmend komplexer werdende Anforderungslage an moderne Unternehmer machen es unabdingbar, bei wesentlichen Unternehmensentscheidungen ausreichend beraten und juristisch abgesichert zu sein.

Herr RA Dönnebrink hilft Entscheidungsträgern seit Jahren, ihre unternehmerischen Maßnahmen rechtssicher auszugestalten, umzusetzen und zu dokumentieren. Auch der sehr sensible Verkehr mit den Trägern einer Managerhaftpflichtversicherung oder einer allgemeinen Vermögensschadensversicherung gehört zu diesem Tätigkeitsgebiet.

Daneben betreut unsere Kanzlei im Verbraucherbereich der Abwicklung und Beendigung laufender Versicherungsverträge mit Kapitalanlagecharakter durch Kündigung und Widerruf.

Haftpflichtfragen des Finanzvertriebs:

„Anlageberatung und Anlagevermittlung ist auf wesentliche Aspekte der Daseinsvorsorge gerichtet. Entsprechend kostenintensiv und schwerwiegend wirken sich Fehlentscheidungen in diesem Bereich aus. Kunden wie auch Finanzmakler und Finanzberater stehen häufig vor existentiellen Auseinandersetzungen.

Wir verfügen seit nahezu 20 Jahren über umfangreiches Expertenwissen auf diesem Gebiet, welches wir uns in mehreren tausend Haftpflichtprozessen zu nahezu jedem denkbaren Investmentgut angeeignet haben.

Die außergerichtliche Betreuung und auch die Prozessführung erfolgen dabei stets mit dem Augenmerk auf die Erzielung wirtschaftlich bestmöglicher Ergebnisse bei gleichzeitiger Vermeidung unnötiger Zusatzkosten.“

Sanierung & Restrukturierung

„Aus einer Krise eine Chance machen“

Als Sozietät Dönnebrink Partner mbB agieren wir in Ihrem Auftrag. 

Es gibt Situationen, in denen Sie als Unternehmer Unterstützung benötigen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im operativen Bereich der finanziellen Restrukturierung stehen wir Ihnen in allen Fragestellungen zur Seite.  

Wir beraten Sie, Ihr Unternehmen, Ihren Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände bei der Vermeidung zivilrechtlicher- sowie strafrechtlicher Risiken.